FAQ – Unsere Antworten auf Ihre Fragen

FAQ – Unsere Antworten auf Ihre Fragen 


11.04.2023 |  Foto von Anna Shvets

Was ist eigentlich Kieferorthopädie?
Bei der Kieferorthopädie (auch Orthodentie = Zahnregulierung) handelt es sich um ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Wir engagieren uns hauptsächlich bei der Behandlung sowie in der Prävention von Zahn- und Kieferfehlstellungen. 

Eine ausführliche Diagnostik und zahnärztliche Anamnese sowie die ganzheitliche Beurteilung der Patientensituation stehen am Beginn einer jeden kieferorthopädischen Therapie, für die wir einen individuellen Behandlungsplan erarbeiten. Das Ziel besteht darin, die Lagebeziehung der Kiefer und Zähne zueinander zu verbessern, um Fehlentwicklungen des Kauapparates zu beheben und mögliche Folgeerkrankungen (Craniomandibuläre Dysfunktion, CMD) zu vermeiden. Dafür stehen uns in der Funktionskierferorthopädie (KFO) unterschiedliche Methoden zur Beeinflussung der Kiefersituation zur Verfügung sowie Möglichkeiten zur Bewegung von Zähnen (Othodontie) bei Fehlstellungen mit herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen. Kieferorthopädische Behandlungen können auch lange nach Abschluss der Wachstumsphase bei Jugendlichen und Erwachsenen erfolgen.   

Was unterscheidet einen Kieferorthopäden von einem Zahnarzt?
Zahnarzt und Kieferorthopäde befassen sich gleichermaßen mit Zähnen und der allgemeinen Zahngesundheit. Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach seinem Studium erste Praxiserfahrungen gesammelt und im Anschluss eine mindestens 3-jährige Zusatzqualifikation im Fachgebiet der Kieferorthopädie (KFO) abgeschlossen hat.  

Die Spezialausbildung findet in der Regel in einer Fachklinik (Universitätsklinik) oder einer kieferorthopädischen Praxis statt. Erst nach dieser Weiterbildung mit erfolgreicher Facharztprüfung ist es möglich, Fehlentwicklungen und Fehlfunktionen im komplexen Zusammenspiel von Kiefer, Zähnen, Kiefergelenken und Kaumuskulatur bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ganzheitlich zu behandeln.  

In welchem Alter sollte eine kieferorthopädische Behandlung beginnen?
Wann eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine genaue Klärung der Zahn- und Kiefersituation kann allerding bereits sinnvoll sein, wenn das Milchgebiss vollständig ausgebildet ist (etwa mit dem 3. Lebensjahr), um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren. Eine Behandlung kann schon im Vorschulalter (1. Phase des Wechselgebisses) geboten sein, um Fehlstellungen und Kieferanomalien bereits nach dem ersten Zahndurchbruch zum bleibenden Gebiss zu diagnostizieren.   

Ab wann eine therapeutische Maßnahme sinnvoll ist, hängt hingegen weniger vom Alter ab, sondern wesentlich von der individuellen Zahn- und Kieferentwicklung Ihres Kindes. Der richtige Zeitpunkt für einen ersten Besuch in unserer Praxis ist in der Regel etwa ab dem 4. Lebensjahr.

Brauche ich für die Kieferorthopädie eine Überweisung?
Für den Besuch bei uns benötigen Sie keine Überweisung. Es ist ausreichend, wenn Sie mit Ihrer Krankenversicherungskarte vorbeikommen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Dies gilt gleichermaßen, wenn Sie privat versichert sind. Häufig empfiehlt Ihnen aber Ihr Zahnarzt, eine kieferorthopädische Praxis aufzusuchen.
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Welche Zahnspange ist besser – lose oder festsitzende?

Ob für Ihren individuellen Fall oder Ihr Kind eine lose oder feste Zahnspange erforderlich ist, lässt sich nicht generell beantworten: Hier stellt sich nicht die Frage nach der besseren Wahl! Eine angemessene Therapie ergibt sich aus dem diagnostizierten Befund, also der tatsächlich vorliegenden Zahn- und Kiefersituation, dem Patientenalter, den Kosten und natürlich auch Ihren individuellen Wünschen. In der Kieferorthopädie bieten wir Ihnen schon im Vorfeld eine präzise Diagnostik, um Fehlentwicklungen mit bedarfsgerechten Maßnahmen zu therapieren.   

Hier erzielen wir mit einem individuell angepassten Bionator (Alternative zur konventionellen Zahnspange) überzeugende Erfolge in der Behandlung von leichten Zahnfehlstellungen sowie in der Beeinflussung der Kieferentwicklung bei Kindern. Die vielfach bewährte Methode, bietet in der ganzheitlichen Funktionskieferorthopädie (FKO) besondere Vorteile: Die locker im Mund liegende Apparatur stimuliert die Zungen-, Wangen- und Lippenmuskulatur ohne direkten Zug oder Druck auszuüben. Der Patient wird positiv beeinflusst, verändert seine Mundbewegungen, Fehlstellungen werden ausgeglichen und ein gesundes Kieferwachstum begünstigt: Mit der sanften Bionatortherapie lassen sich Ober- und Unterkiefer in die richtige Position lenken. Zahlreiche Funktionsstörungen des Gesamtorganismus, die in einem Zusammenhang mit Zahn- und Kieferanomalien und der Mundraumentwicklung stehen (Verspannungen, Haltungsprobleme, natürliche Atmung, Schnarchprobleme, Zungen- und Sprachfehlfunktionen etc.) werden gleichsam sanft behoben. 

Daneben gibt es die Therapie mit transparenten Schienen (Aligner) zur Korrektur von leichten Fehlstellungen. Feste (unsichtbare) Zahnspangen sind ab mittelschweren und komplexen Anomalien erste Wahl. 

Ist eine kieferorthopädische Behandlung nur für Kinder und Jugendliche?


Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Alter möglich. Wir empfehlen einen Besuch in unserer Praxis schon im Kindesalter, um eine gesunde Entwicklung von Kiefer und Zähnen in der Wachstumsphase im Auge zu behalten und bei Fehlentwicklungen rechtzeitig zu reagieren. Häufig suchen uns Patienten auf, die erst im fortgeschrittenen Alter an eine Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen denken: Gerade ältere Patienten wünschen sich ein optisch schönes und harmonisches Zahnbild, das zu Ihrem Selbstbild passt und sie ihren Alltag befreiter erleben lässt. Zahnfehlstellungen lassen sich auch bei Erwachsenen mit geeigneten therapeutischen Maßnahmen erfolgreich korrigieren 

Wie pflege ich meine Zähne mit einer festsitzenden Zahnspange?


Im Gegensatz zu einer herausnehmbaren Zahnspange, bei der die übliche Mundhygiene (und separate Pflege der Spange) leichter fällt, ist die gründliche Reinigung beim Tragen einer festen Zahnspange mitunter aufwendiger, aber mit etwas Zeit und Gründlichkeit kaum ein Problem. In unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie begleiten wir Sie mit entsprechenden Hinweisen und Anleitungen zur Einübung: Nach einem gründlichen Ausspülen des Mundraums zur Entfernung von Essensresten beginnt die Vorreinigung der Zahnzwischenräume hinter dem Drahtbogen mit einem speziellen Zahnzwischenbürstchen (aus der Drogerie oder Apotheke). Anschließend können die Zähne im Ober- und Unterkiefer mit einer Zahnbürste geputzt werden – wir zeigen Ihnen, wie dies am besten geht! Anschließend werden Kauflächen gereinigt.   

Sind Zahnspangen schmerzhaft?


Mit einer präzisen digitalen Vermessung ihrer Zahn- und Kiefersituation sorgen wir für optimal angepasste Zahnspangen mit einem hohen Tragekomfort. Hier handelt es sich nicht um einen medizinischen Eingriff, sondern um eine sanfte Therapie, die sich die natürliche Zahnbewegung zunutze macht, um Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Wir arbeiten mit ganzheitlichen Geräten (Hightech Bracket und Bogen), die eine sanfte Korrektur von Zahnfehlstellungen ermöglichen. In den seltenen Fällen, in denen es doch einmal schmerzen sollte, können übliche Schmerzmittel genommen werden.    

Wie lang dauert eine kieferorthopädische Behandlung?


Die durchschnittliche Behandlungsdauer beläuft sich auf einige Monate bis zu drei/vier Jahre. Dies ist abhängig von der Schwere der Fehlstellung und kann auch altersbedingt sein. Handelt es sich um eine Korrektur leichter Anomalien, verkürzt sich die Behandlungsdauer entsprechend. Nach der aktiven Behandlungsphase setzen wir sogenannte „Retainer“ ein, die dazu dienen, die Zähne zu stabilisieren, damit sie sich nicht in die ursprüngliche Position zurückbewegen.

Zahlen die Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung?


Die Krankenkassen beurteilen die Notwendigkeit einer Behandlung anhand von fünf Schweregraden (kieferorthopädische Indikationsgruppen, KIG). Ab dem 3. Schweregrad werden die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung für Kinder und Jugendliche unter 18. Jahren von den Krankenkassen in der Regel zu 100 % übernommen. 
Bei Patienten im Erwachsenenalter werden bei einer schweren Anomalie (Schweregrad 4 und höher) die Kosten übernommen: Dazu zählen unter anderem angeborene Symptome wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Fehlbisse durch Fehlstellungen der Kiefer (skelettale Dysgnathien) oder verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen. In unserer Praxis für Kieferorthopädie geben wir Ihnen dazu vor einer Behandlung Orientierung. Die Entscheidung der Krankenkasse stützt sich auf die von uns eingereichten Befunde und den erforderlichen Behandlungsplan.

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